Symbolbild Hinweisgeber

Hinweisgeber Meldeportal

Das Online Meldesystem nach Hinweisgeber-Schutzgesetz

Neue Regelung für viele Unternehmen

Ab dem 17. Dezember 2023 wird die Einrichtung einer Meldestelle für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten zur Pflicht. Bereits seit dem 2. Juli 2023 gilt diese Verpflichtung für Unternehmen mit über 250 Beschäftigten – eine Maßnahme gemäß dem Hinweisgeber-Schutzgesetz (HinSchG).

Die Umsetzung dieser gesetzlichen Anforderung kann mühelos und unkompliziert mit unserer DSGVO-konformen Software as a Service (SaaS) erfolgen! Mit nur wenigen Mausklicks richten Sie im Handumdrehen unser effizientes Meldesystem ein und erfüllen spielend die gesetzlichen Vorgaben. Unser Meldeportal ist die ideale Lösung.

Wir bieten nicht nur eine großzügige 14-tägige Testphase für neue Benutzer, sondern gewähren auch für jedes Abonnement ein zusätzliches 30-tägiges Widerrufsrecht. So haben Sie die Möglichkeit, alles in Ruhe und ohne Risiko auszuprobieren.

Richten Sie Ihre interne Meldestelle ein und testen Sie das Meldeportal jetzt ohne Risiko.

Testen ohne Risiko!

Registrieren Sie sich und testen 14 Tage lang kostenlos und ohne Risiko. Während der Test­phase und innerhalb des 30-tägigen Wider­rufs­rechts für Abon­ne­ments können Sie jeder­zeit per Maus­klick kün­di­gen. Es entstehen Ihnen keine Kosten!

Was ist mit Compliance, Datenschutz und IT-Sicherheit?

Symbolbild Datenschutz-Grundverordnung: Person mit EU-Flagge Bei einer Hinweisgeber-Hotline werden personenbezogene Daten verarbeitet. Daher müssen auch alle Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eingehalten werden. Die DSGVO stellt hohe Anforderungen an die Sicherheit der Datenverarbeitung (Art. 32 DSGVO), die wir selbstverständlich erfüllen. Lesen Sie hier die Details.

Compliance erfüllt

Nachweise für die ordnungsgemäße Geschäftsführung

Die An­for­der­ung­en des Hin­weis­ge­ber­schutz­ge­setz­es, wie z.B. die Ar­chi­vier­ung der Mel­dung­en über einen Zeit­raum von drei Ja­hren sowie die Mö­glich­keit, bei Be­darf die Rol­len des Mel­dungs­em­pfäng­ers und des Mel­dung­sbe­ar­bei­ters zu tren­nen, kön­nen mit diesem Service erfüllt werden.

Mit dem Hin­weis­ge­ber-Mel­de­por­tal ha­ben Sie die Vor­kehr­ungen für eine ge­setz­es­kon­forme Mel­d­hot­line ge­trof­fen.

Konform mit HinSchG

Erfüllt die Anforderungen des Hin­weis­ge­ber­schutz­ge­setz­es

Mit diesem System erfüllen Sie die Anforderung des Hinweis­geber-Schutz­gesetzes, eine Meldestelle zur Verfügung zu stellen. Sie erfüllen damit nicht nur die gesetzliche Verpflichtung, sondern haben auch im Rahmen der Compliance-Anforderungen den Nachweis, dass Regelverstöße aufgedeckt und verfolgt werden sollen.

Konform mit DSGVO

TOMs nach Stand der Technik!

Die Verarbeitung findet auf Servern im Rahmen einer Auftragsverarbeitung in einem Rechenzentrum in Deutschland statt. Die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) entsprechen dem Stand der Technik. Das Rechenzentrum ist nach ISO 27001 und ISO 9001 zertifiziert. Alle Auftragnehmer haben ihren Sitz innerhalb der EU / des EWR.

Cyber-Sicherheit

Informationssicherheit und Datenschutz

Verarbeitung im Auftrag

DSGVO-Auftragsdatenverarbeitung inklusive

Mit unseren AGB schließen Sie gleichzeitig einen Vertrag zur Verarbeitung im Auftrag nach Art. 28 DSGVO mit uns ab. Unsere tech­ni­schen und or­ga­ni­sa­to­ri­schen Maß­nah­men nach Art. 32 DSGVO fin­den Sie vor­ab hier.

Wie funktioniert es?

Ein Hinweisgeber nutzt das Portal, um Ihnen eine Meldung über einen Missstand zu übermitteln. Ein von Ihnen eingesetzter Meldungsempfänger prüft diese Meldung und entscheidet, ob sie im Sinne des Hinweis­geber-Schutz­gesetzes relevant ist. Ist dies der Fall, leitet er die Meldung an einen Meldungsbearbeiter weiter, der die notwendigen Recherchen und Maßnahmen durchführt und den Vorgang später abschließt.

Darstellung des Nachrichtenflusses im Hinweisgeber-Meldeportal: Hinweisgeber an das Portal, Portal zum Meldungsempfänger, Meldungsempfänger zum Meldungsbearbeiter. Der Meldungsbearbeiter kann über das Portal Nachrichten an die hinweisgebende Person senden.

Bei wem buchen Sie den Service?

Vertrauen ist wichtig. Gerade bei der Unterstützung im Bereich Governance, Risk & Compliance (GRC). Neben meinen Kunden haben mich viele Unternehmensvertreter im Rahmen meiner Datenschutzseminare kennengelernt, die ich beispielsweise für die TÜV NORD Akademie seit vielen Jahren bundesweit durchführe.

Neben einer Lehrtätigkeit an der Fachhochschule Dortmund, der Prüfungstätigkeit für die IHK Dortmund und Vorträgen bei Verbänden und Innungen war und bin ich hauptsächlich als Berater für Datenschutz und IT-Sicherheit sowie als Datenschutzbeauftragter für meine Kunden da.

Dipl.-Informatiker (FH). Karsten Schulz

Ein Foto von Karsten Schulz von datenschutz.systems
Karsten Schulz von datenschutz.systems ist GDD-zertifiziert und Mitglied in der Allianz für Cybersicherheit.

20 Jahre Vertrauen

Beratung in Datenschutz und Compliance

Mit über 20 Jahren Erfahrung im Bereich Datenschutz und Compliance haben Sie in mir den richtigen Partner gefunden. Nicht nur als Mitglied der Allianz für Cybersicherheit und mit der Zertifizierung der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit, sondern auch mit den Referenzen meiner Kunden kann ich Ihnen zeigen, dass ich ein zuverlässiger Partner bin.

Zertifizierte Beratung

Hier einige Firmen und Institutionen, die mir vertrauen

AOK Bundesverband, Berlin - Autobahn GmbH, Berlin - AWO Arbeiterwohlfahrt, Essen - AWO Psychiatriezentrum, Königslutter - Aatalklinik Wünnenberg GmbH, Bad Wünnenberg - accedo GmbH Arbeitsmedizin und Arbeitsschutz, Essen - Aldi Einkauf GmbH & Co. oHG, Essen - Ambulantes Rehabilitations- und Therapiezentrum Dortmund GmbH, Dortmund - Arbeiter-Samariter-Bund Landesverband Schleswig-Holstein, Kiel - Beimdick Dienstleistungs GmbH & Co. KG, Dortmund - Claudius Peters Projects GmbH, Buxtehude - Compleo Charging Applications GmbH, Dortmund - Compleo Charging Solutions AG, Dortmund - Compleo Charging Technologies GmbH, Dortmund - Compleo Connect GmbH, Schlangen - DFL Deutsche Fußball Liga GmbH, Frankfurt - DMB Mieterbund Dortmund e.V., Dortmund - Dentagen Wirtschaftsverbund eG, Waltrop - Deutsche Wildtier Stiftung, Hamburg - Deutscher Coaching Verband e. V., Berlin - EBG group, Lünen - Eisenbahn-Bundesamt, Bonn - enercity, Hannover - Fachhochschule Dortmund, Dortmund - Fressnapf Holding SE, Krefeld - GEBIT Solutions GmbH, Berlin - Global Management GmbH, Mönchengladbach - H&S Hard- & Software Technologie GmbH & Co. KG, Dortmund - Hase Bikes, Waltrop - Herzpark Mönchengladbach GmbH, Mönchengladbach - Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie, Wiesbaden - HEWI Heinrich Wilke GmbH, Bad Arolsen - Institute Dr. Schrader, Holzminden - Johanniter Klinik am Rombergpark, Dortmund - Kaiser-Karl-Klinik GmbH, Bonn - Klöpper Elektrotechnik GmbH & Co. KG, Dortmund - MVZ Südkreis Paderborn, Bad Wünnenberg - NetGroup Gesellschaft für Informationstechnologien in Deutschland mbH, Dortmund - TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG, bundesweit - Wolfenbüttel (Stadtverwaltung), Wolfenbüttel - Zahntechniker-Innung Berlin-Brandenburg und Westsachsen, Berlin - Zahntechniker-Innung Köln, Köln, u. v. m.

Nur noch ein Klick bis zur Lösung Ihres Problems!

 

Sie suchen eine Meldestelle für Ihre Kunden?

Als Wiederverkäufer und Reseller können Sie das Portal flexibel an Ihre Kunden unter eigenem Branding zur Verfügung stellen. Sie können bei jedem Kunden entscheiden, ob Sie ihm das Portal als Softwarelösung bereit stellen, was für IT-Dienstleister geeignet wäre, oder die Meldestelle für ihn betreiben, was sich als Modell für externe Berater und Datenschutzbeauftragte anbieten würde.

Informieren Sie sich auf unsere Seite für Wiederverkäufer über die Möglichkeiten.